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Behauptungen und Tatsachen: Zwischen den KriegenBehauptung
Behauptung Tatsache Doch diese Hoffnung zerschlug sich im August 1967, als die arabischen Staaten auf einer Gipfelkonferenz in Khartoum das Programm der berühmten drei "Nein" verabschiedete: Behauptung Tatsache Im ersten Punkt geht es um die "Unzulässigkeit von Gebietserwerb durch Krieg". Für manche Parteien ist die Resolution hier bereits zu Ende; sie fordern den bedingungslosen und vollständigen Rückzug Israels aus den eroberten Gebieten. Diese Forderung ist jedoch keinesfalls in dem Satz enthalten, denn er bezieht sich eindeutig auf einen Offensivkrieg. Wenn dem nicht so wäre, würde die Resolution geradezu zum Krieg auffordern. Denn wenn ein Land ein anderes angriffe und der Verteidiger den Angriff zurückschlüge und dabei bestimmte Gebiete besetzen würde, dann würde die Resolution von ihm verlangen, diese Gebiete zurückzugeben. Damit hätte der Aggressor in einem Krieg wenig zu verlieren, weil er vor den schlimmsten Folgen einer Niederlage sicher wäre. Das eigentliche Ziel von Resolution 242 wird in Paragraf 3 formuliert. Es ist die "Errichtung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Nahost". Damit ist ein auf dem Verhandlungsweg erzieltes Abkommen gemeint, das auf den Grundsätzen der Resolution basiert, keinesfalls eines, das den Parteien aufgezwungen wird. Genau dies ist nach Arthur Goldberg, dem amerikanischen UN-Botschafter, auch die Folgerung von Resolution 338. Diese Resolution, die nach dem Krieg von 1973 verabschiedet wurde, verlangte von den Parteien die unverzügliche und gleichzeitige Feuereinstellung und die Aufnahme von Verhandlungen. "Dies ist der erste Krieg in der Geschichte, der damit endet, dass die Sieger um Frieden bitten und die Besiegten die bedingungslose Kapitulation fordern." Behauptung Tatsache Diese wörtliche Interpretation - ohne das mitgedachte "alle" - wurde von all denen, die am Wortlaut der Resolution mitgearbeitet haben, wiederholt als korrekt bestätigt. Am 29. Oktober 1969 zum Beispiel erklärte der britische Außenminister vor dem Unterhaus, dass der von der Resolution geforderte Rückzug sich nicht auf "alle Gebiete" erstrecke.7 Und als Lord Caradon später gebeten wurde, die britische Position zu erläutern, sagte er: "Es wäre nicht richtig gewesen zu verlangen, dass Israel in die Grenzen vom 4. Juni 1967 zurückkehrte, weil sie ungünstig und künstlich waren."8 Ganz ähnlich äußerte sich Botschafter Goldberg: "Wichtige Auslassungen im Blick auf den Rückzug - die keineswegs zufällig waren - betreffen die Wörter "die" oder "alle" und die Formulierung "die Grenzen vom 5. Juni 1967" ... die Resolution spricht lediglich von einem Rückzug aus besetzten Gebieten, ohne das Ausmaß dieses Rückzugs genau festzulegen."9 Die arabischen Staaten werden in der Resolution unzweideutig aufgefordert, Frieden mit Israel zu schließen. Die Hauptbedingung dafür ist, dass Israel sich aus Gebieten, die es 1967 besetzt hatte, zurückzieht. Das kann bedeuten, dass Israel sich aus manchen, allen oder keinem der noch besetzten Gebiete zurückziehen muss. Da das Land mit dem Rückzug von der Sinai-Halbinsel 91 Prozent der eroberten Gebiete zurückgab, kam es seiner in Resolution 242 festgesetzten Verpflichtung in jedem Fall bereits teilweise - wenn nicht sogar ganz - nach. Auch die Forderung nach "sicheren und anerkannten Grenzen" lehnten die arabischen Staaten ab, weil sie befürchteten, dies könnte Verhandlungen mit den Israelis nötig machen. Die Arabische Liga schloss diesen Punkt deshalb auf der Konferenz in Khartoum im August 1967, bei der die drei "Neins" formuliert wurden, ausdrücklich aus. Botschafter Goldberg erklärte, dass die Wendung eigens aufgenommen worden war, weil man davon ausging, dass die Parteien "in ihren Friedensverhandlungen territoriale Regelungen treffen würden, die nicht den vollständigen Rückzug der Israelis aus den eroberten Gebieten vorsahen, da Israels Vorkriegsgrenzen sich als weitgehend unsicher erwiesen hatten". Im Streit mit Syrien geht es um die Golanhöhen. Israels Ministerpräsident Yitzhak Rabin signalisierte bereits seine Bereitschaft, im Ausgleich gegen den Frieden einen Kompromiss auszuhandeln; doch Präsident Hafez Assad weigerte sich, auch nur einen eingeschränkten Friedensvertrag anzuerkennen, ehe Israel nicht dem vollständigen Rückzug zustimmte. Gemäß Resolution 242 ist Israel jedoch nicht verpflichtet, sich ohne alle vorherigen Friedensabsprachen mit Syrien auch nur teilweise von den Golanhöhen zurückzuziehen. Resolution 242 enthält jedoch noch ganz andere Forderungen, was den meisten Nahostbeobachtern zu entgehen scheint - zum Beispiel die Garantie unbehinderter Schifffahrt. Diese Klausel wurde aufgenommen, weil die Sperrung der Straße von Tiran durch die Ägypter einer der Hauptgründe für den Krieg von 1967 war. Behauptung Tatsache Behauptung Tatsache Behauptung Tatsache |