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Myths & Facts: Deutsch

Behauptungen und Tatsachen: Die Menschenrechte in den arabischen Ländern

Behauptungen

"Die Regierungen der arabischen Staaten garantieren ihren Bürgern die menschlichen Grundrechte."
"Heute sind auch die Rechte der Frauen in den arabischen Ländern geschützt."

Behauptung
"Die Regierungen der arabischen Staaten garantieren ihren Bürgern die menschlichen Grundrechte."

Tatsache
Während die von den Israelis in der Westbank und im Gazastreifen angeblich begangenen Menschenrechtsverletzungen größte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregten, hat die Presse beschlossen, die Verstöße gegen die menschlichen Grundrechte, die in fast allen arabischen Ländern sozusagen an der Tagesordnung sind, zu ignorieren. Nach den Jahresberichten des amerikanischen Außenministeriums sind in den meisten arabischen Staaten repressive, diktatorische Regimes an der Macht, die ihren Bürgern die grundlegenden Freiheiten - das heißt das Wahlrecht, die Rede- und Pressefreiheit sowie das Recht auf eine ordentliche Gerichtsverhandlung - verweigern.

Behauptung
"Heute sind auch die Rechte der Frauen in den arabischen Ländern geschützt."

Tatsache
In den meisten arabischen Ländern werden die Regeln des menschlichen Zusammenlebens von der Scharia, dem islamischen Gesetz, definiert. Dieses Gesetz weist den Frauen eine den Männern untergeordnete Rolle zu und schränkt ihre persönlichen Rechte und Freiheiten ein.
Der Nahostexperte Daniel Pipes erklärt: "Nach islamischem Verständnis ... gilt die weibliche Sexualität als so große Macht, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt." Deshalb ist eine Frau, die nicht durch irgendwelche Regeln im Zaum gehalten wird "die gefährlichste Herausforderung überhaupt für den Mann, der Gottes Gebote halten will". "Ihre Begierden und ihre unwiderstehliche Anziehungskraft verleihen den Frauen eine Macht über die Männer, die der Macht Gottes Konkurrenz macht".1
"Sich selbst überlassen", fährt Pipes fort, "werden die Männer leicht zu Opfern der Frauen und fallen von Gott ab"; das aber führt zu Unordnung unter den Gläubigen. Im traditionellen Denken, so Pipes, stellen die Frauen eine interne Bedrohung der Gesellschaft dar, ähnlich der externen Gefahr, die ihr durch die Ungläubigen droht.
In der Regel heiraten die Araberinnen sehr früh, und zwar einen Mann, den ihr Vater für sie aussucht. Der Ehemann darf sich jederzeit scheiden lassen, auch gegen den Willen seiner Frau; er braucht dazu lediglich zu erklären, dass dies sein Wille ist.

Auch wenn sich in manchen eher säkularen arabischen Staaten allmählich das Bild von einer dem Mann gleichgestellten Frau herauskristallisiert, so bleibt diese Vorstellung doch weitgehend auf den städtischen Raum und die Angehörigen der Oberschicht beschränkt. Die rituelle Beschneidung der Frauen ist in den ländlichen Gebieten Ägyptens, Libyens, Omans und des Jemen noch heute üblich.
Darüber hinaus sind in fast allen arabischen Ländern noch heute Gesetze in Kraft, die die Rechte der Frauen einschränken. So kann etwa in Syrien ein Mann seiner Frau verbieten, das Land zu verlassen. In Ägypten, dem Irak, Libyen, Jordanien, Marokko, Oman und dem Jemen braucht eine verheiratete Frau, wenn sie ins Ausland reisen will, die schriftliche Erlaubnis ihres Mannes, die ihr aus jedem beliebigen Grund verweigert werden kann. In Saudi-Arabien braucht die Frau die schriftliche Erlaubnis ihres nächsten männlichen Verwandten, wenn sie das Land verlassen oder sich auch nur mit öffentlichen Transportmitteln innerhalb des Landes bewegen will.
Vor einem saudischen Scharia-Gericht ist das Zeugnis eines Mannes so viel wert wie das zweier Frauen. In Kuwait dürfen die Männer zur Wahl gehen, Frauen haben kein Wahlrecht. In Ägypten, Marokko, Jordanien und Saudi-Arabien muss das Erbteil einer Frau per Gesetz kleiner sein als das ihrer männlichen Geschwister (in der Regel ist es allenfalls halb so groß). Nach marokkanischem Gesetz ist die Ermordung oder Verletzung einer Frau, die beim Ehebruch ertappt wird, entschuldbar; umgekehrt wird eine Frau für ein unter den gleichen Umständen begangenes Verbrechen bestraft.

Dass Ehefrauen geschlagen werden, ist in arabischen Ländern sozusagen die Norm, und misshandelte Frauen finden kaum Hilfe. Das amerikanische Außenministerium notierte im Blick auf Jordanien (und den größten übrigen Teil der arabischen Welt): "Es ist zwar theoretisch ein Scheidungsgrund für die Frau, wenn sie geschlagen wurde, doch im entsprechenden Fall kann der Ehemann sich immer darauf berufen, dass er nach dem Koran das Recht hat, seine Frau durch Hiebe zu züchtigen, wenn sie nicht fromm oder ihm ungehorsam ist."2

Von allen arabischen Ländern sind die Rechte der Frauen in Saudi-Arabien am stärksten beschnitten. Saudische Frauen dürfen ohne die Erlaubnis der Regierung (die nur sehr selten erteilt wird) keine Nicht-Saudis heiraten; sie dürfen keine Motorfahrzeuge oder Fahrräder fahren; sie dürfen keine öffentlichen Einrichtungen benutzen, wenn Männer anwesend sind; sie müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln hinten sitzen, getrennt von den Männern. "Laut den [islamischen] Ratgeberspalten in der saudi-arabischen Presse ist eine richtige Ehe undenkbar ohne die strenge Disziplinierung der Frau. Die Frauen müssen, wenn sie in die Öffentlichkeit gehen, ihren Körper und ihr Gesicht ganz verhüllen; wer sich nicht daran hält, muss jederzeit mit Übergriffen von Seiten der saudischen Religionspolizei, den Mutaaw'in, rechnen.
Die Vereinten Nationen, andere internationale Organisationen und auch lokale Menschenrechtsorganisationen fordern die Regierungen der arabischen Staaten immer wieder auf, den Menschenrechten im Allgemeinen und den Rechten der Frauen im Besonderen in ihren Ländern mehr Geltung zu verschaffen. Nach Angaben der Vereinten Nationen liegt der Anteil der Frauen in den arabischen Parlamenten lediglich bei 3,4 Prozent (im Gegensatz zu durchschnittlich 11,4 Prozent in der restlichen Welt). Hinzu kommt, dass 55 Prozent der arabischen Frauen Analphabetinnen sind. Die Assistentin des stellvertretenden UN-Generalsekretärs, Angela King, rief die arabischen Staaten öffentlich auf, stärker für die Rechte der Frauen einzutreten.3

Die arabischen Regierungen finden jedoch ständig Mittel und Wege, sich dem internationalen Druck zu entziehen. Sie nehmen lieber nur leichte Korrekturen im Hinblick auf den Status der Frauen vor, statt radikale Reformen durchzusetzen, die ihrer Ideologie widersprächen und die konservativen Elemente im Land auf den Plan riefen.

Die Menschenrechte in
den einzelnen Ländern
Saudi-Arabien

Saudi-Arabien ist eine dynastische Monarchie unter der Herrschaft von König Fahd Bin Abd Al-Aziz Al Saud. Die Verfassung des Landes bilden der Koran und die Sunna (Überlieferung) des Propheten Mohammed, was bedeutet, dass es nach einer strengen Auslegung des islamischen Gesetzes regiert wird. Da es keinerlei demokratische Institutionen gibt, spielen die Bürger in der Regierung keine Rolle. Die Sicherheit des Landes wird durch eine säkulare Sicherheitspolizei und durch die Mutawwa'in, die Religionspolizei, gewährleistet, die das "Komitee zur Förderung des Guten und Abwehr des Bösen" bilden. Weil die traditionelle islamische Auffassung der Menschenrechte nicht mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis übereinstimmt, pflegt die Regierung vor den Übergriffen sowohl der säkularen als auch der religiösen Sicherheitskräfte die Augen zu verschließen.
Gesetzliche Rechte

Sowohl die Mutawwa'in als auch die Beamten des Innenministeriums nehmen regelmäßig Folterungen und Misshandlungen an Gefängnisinsassen vor. Erst vor kurzem wurde mindestens eine Person von den Mutawwa'in wegen eines unbedeutenden Verstoßes gegen die religiösen Vorschriften getötet. Mit weiteren Hinrichtungen wurden im Jahr 2000 Vergehen geahndet, die von "abweichendem sexuellem Verhalten" bis zu Zauberei reichten. Die Vollstreckung erfolgte durch Steinigung, Enthauptung oder Erschießung. Manche Gefangenen wurden auch durch Amputationen oder den Verlust eines Auges bestraft. Manchmal werden Straffällige lange Zeit ohne Anklageerhebung und ohne Gerichtsverhandlung eingesperrt.

Rede- und Pressefreiheit sind in Saudi-Arabien stark beschnitten - Kritik am Islam oder an der königlichen Familie ist ein Gesetzesverstoß und kann ohne Gerichtsverhandlung mit langem Gefängnisaufenthalt bestraft werden. Fernsehen, Radio, Internet und Literatur sind zensiert. Die Versammlungsfreiheit ist ebenfalls eingeschränkt und restriktiven Vorschriften unterworfen; so müssen zum Beispiel Männer und Frauen bei Versammlungen getrennt sitzen.
Die Rechte der Frauen

Die Frauen in Saudi-Arabien sind Opfer systematischer Diskriminierung. Häusliche Gewalt und Vergewaltigung sind weit verbreitet, und die Frauen finden in diesen Fällen nirgendwo Hilfe. Ohne Erlaubnis des Ehemanns dürfen sie nicht reisen, nicht ins Krankenhaus gehen und nicht Auto fahren. In den Bussen sind die Plätze von Männern und Frauen getrennt; die Frauen müssen hinten sitzen. Wer als Frau nicht die abaya (ein schwarzes Kleidungsstück, das den ganzen Körper verhüllt) trägt und nicht Gesicht und Haar verbirgt, wird von den Mutawwa'in verfolgt.

Zu den Gesetzen, die die Frauen diskriminieren, gehören die Regelung von Besitzverhältnissen, die Wertung von Aussagen vor Gericht und das Sorgerecht im Fall einer Scheidung. Da Frauen nur fünf Prozent der Arbeitsplätze offen stehen, ist es ihnen fast unmöglich, eine Anstellung zu finden, außer für die allereinfachsten Tätigkeiten. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Beschneidung der Frauen, die denn auch in manchen Teilen Saudi-Arabiens praktiziert wird.
Die Rechte der Arbeiter

Es gibt kein Arbeitsrecht, keine Gewerkschaften und keine Tarifverhandlungen in Saudi-Arabien. Zwangsarbeit ist zwar theoretisch illegal, ausländische Arbeiter und Hausangestellte werden aber dennoch manchmal gezwungen, sieben Tage in der Woche bis zu 16 Stunden täglich zu arbeiten, und ihr Lohn kann wochen- oder monatelang einbehalten werden.

Unbestätigten Berichten zufolge kommt es immer wieder vor, dass Frauen in Saudi-Arabien zur Prostitution und Kinder zur Arbeit in organisierten Bettlerringen gezwungen werden. Offiziell ist der Menschenhandel in Saudi-Arabien verboten.
Die Behandlung von Minderheiten

In Saudi-Arabien herrscht keine Religionsfreiheit. Die Staatsbürgerschaft haben nur Muslime, und nur die Sunna darf öffentlich praktiziert werden; die Schiiten werden vom Staat diskriminiert. Andere Religionen werden toleriert, solange sie diskret ausgeübt werden; im Jahr 2000 wurde eine Anzahl von Christen ausgewiesen, weil sie ihrem "Abfall" allzu öffentlich Ausdruck gaben.
Asiatische und afrikanische Arbeiter in Saudi-Arabien berichten immer wieder von Diskriminierungen und der Schwierigkeit, bei arbeitsrechtlichen Streitfragen Hilfe zu finden.

Jordanien
Das haschemitische Königreich Jordanien ist eine konstitutionelle Monarchie unter der Herrschaft von König Abdullah bin Hussein. Die Parlamentsabgeordneten werden zwar durch direkte Wahlen gewählt, doch faktisch liegt die Macht im Staat ausschließlich beim König, da er die Abgeordneten entlassen und das gesamte Parlament auflösen kann. Die jordanischen Bürger haben also nicht die Möglichkeit, Einfluss auf ihre Regierung zu nehmen. In Jordanien kommt es immer wieder zu schweren Verstößen gegen die Menschenrechte, die jedoch von der Regierung ignoriert werden.
Gesetzliche Rechte

Die jordanischen Sicherheitskräfte nehmen regelmäßig Folterungen vor, und erst vor kurzem kam es dadurch zu mehreren Todesfällen. Weitere Todesfälle ereigneten sich, als die jordanische Polizei Proteste mit Waffengewalt niederschlug und dabei mindestens zwei Demonstranten tötete. Gefangene werden oft ohne Anklageerhebung festgehalten und dürfen keinen Anwalt sprechen; hinzu kommt, dass die Haftbedingungen in höchstem Grade unhygienisch sind. Darunter haben auch die Journalisten zu leiden, die wegen "Verleumdung" angeklagt sind, was bedeutet, dass sie die Regierung oder den König kritisiert haben. Erzwungene Ausweisungen sind eher selten in Jordanien und werden in der Regel nur über mutmaßliche Terroristen verhängt; terroristische Gruppen sind in Jordanien stark repräsentiert.
Die Versammlungs- sowie die Presse- und Redefreiheit sind von der Regierung eingeschränkt; Verfasser von kritischen oder satirischen Artikeln über die Regierung werden häufig inhaftiert.

Die Rechte der Frauen
Jordanische Frauen werden vom Gesetz entschieden benachteiligt. Vergewaltigung in der Ehe ist legal, das Schlagen der Ehefrau ist gleichsam an der Tagesordnung und häufig vom Gesetz sogar erlaubt, und Verbrechen um der Ehre willen werden vor Gericht mit großer Nachsicht behandelt. Auf das Konto dieser letzteren Verbrechen gehen nach einer Studie 25 Prozent aller im Jahr 2000 in Jordanien begangenen Morde.
Auch finanziell sind die Frauen gesetzlich benachteiligt. Die Sozialgesetzgebung, die Erbschaftsgesetze, die Scheidungsgesetze und die Gesetze über Zeugenaussagen vor Gericht begünstigen die Männer. Frauen erhalten für die gleiche Arbeit weniger Lohn als die Männer und sind in der Arbeitswelt unterrepräsentiert.
Die Beschneidung der Frau, die in Jordanien früher üblich war, ist weitgehend verschwunden; nur einige Stämme praktizieren sie weiter. Sehr viel häufiger ist dagegen der Missbrauch von Mädchen, vor allem sexueller Missbrauch. Das Gesetz fordert in solchen Fällen zwar strenge Strafen, doch Anzeigen oder Verdachtsmomenten wird kaum einmal nachgegangen.


Die Rechte der Arbeiter
Das Arbeitsrecht in Jordanien funktioniert gut, doch es gibt Ausnahmen. Zwangsarbeit ist zwar gesetzlich verboten, doch viele ausländische Arbeitskräfte im Dienstleistungsbereich arbeiten unter Bedingungen, die an Zwangsarbeit grenzen. Auch Kinderarbeit ist weit verbreitet, obwohl die Regierung Maßnahmen dagegen eingeleitet hat.

Die Behandlung von Minderheiten
Die Religionsfreiheit wird größtenteils respektiert. Zwar sind nur die drei "monotheistischen Hauptreligionen" (Islam, Judentum und Christentum) offiziell von der Regierung anerkannt, doch auch alle anderen Religionen dürfen frei ausgeübt werden und haben die gleichen Rechte. Die einzige Ausnahme bildet der Baha'i-Glaube, dessen Anhänger offiziell und systematisch diskriminiert werden; auch sie dürfen ihre Religion jedoch offen praktizieren.
Nach den Kriegen von 1948 und 1967 verlieh Jordanien als einziges arabisches Land den palästinensischen Flüchtlingen aus Israel die jordanische Staatsbürgerschaft. Den Flüchtlingen, die später kamen, wurde sie jedoch verwehrt, und sie werden auch stark diskriminiert.


Der Libanon
Seit dem Ende des 16-jährigen Bürgerkriegs im Libanon im Jahr 1991 steht der Libanon unter der Kontrolle Syriens, das 25000 Soldaten im Land stationiert hat. Aus diesem Grund haben weder die libanesischen Bürger noch die Regierungsbeamten eine echte Möglichkeit, Einfluss auf die Regierung zu nehmen, obwohl der Libanon rein theoretisch eine parlamentarische Republik ist, denn die politischen Entscheidungen werden von Syrien getroffen. Menschenrechtsverletzungen durch die libanesische Regierung und Armee sowie durch die verschiedenen terroristischen Organisationen, die ihr Hauptquartier im Libanon haben, sind keine Seltenheit.

Gesetzliche Rechte
Morde durch die offizielle Regierung sind im Libanon zwar unbekannt, aber es kommt immer wieder zum Verschwinden von Personen und zum Tod politischer Häftlinge, die im Gefängnis auf ihre Verhandlung warten. Willkürliche Verhaftungen sind nichts Ungewöhnliches, und manche Häftlinge werden lange Zeit ohne Anklageerhebung und ohne Gerichtsverhandlung festgehalten. Auch von Folterungen wird berichtet. In den ländlichen, von der von Syrien unterstützten Hisbollah-Miliz kontrollierten Gebieten gilt nur islamisches Recht; in den unabhängigen palästinensischen Flüchtlingslagern im Süden ist überhaupt kein klar definiertes Rechtssystem in Kraft. Hier kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Menschenrechte.

Das Gesetz garantiert zwar die Rede- und Pressefreiheit, die auch weitgehend respektiert werden, aber Fälle von Zensur sind dennoch häufig anzutreffen. Das an sich gesetzlich verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit wird von der Regierung eingeschränkt.
Die Libanesen haben stark unter den zahllosen miteinander konkurrierenden terroristischen Gruppen und Organisationen zu leiden, die sich im Land eingenistet haben. Ihre Mitglieder greifen immer wieder Ziele im Libanon selbst oder im südlich gelegenen Israel an, wobei in letzterem Fall die libanesische Bevölkerung den israelischen Vergeltungsschlägen ausgesetzt ist. Die Angriffe der von Syrien unterstützten Hisbollah und anderer terroristischer Gruppen auf Israel sind allerdings seit dem israelischen Rückzug aus dem Südlibanon im Mai 2000 zurückgegangen.

Im August 2001 verhafteten die libanesischen Sicherheitskräfte im Rahmen ihres Vorgehens gegen anti-syrische christliche Dissidenten einen christlichen Journalisten. Eine Woche zuvor waren bereits etwa 200 Miglieder christlicher oppositioneller Gruppen, die gegen die syrische Kontrolle über den Libanon protestierten, festgenommen worden.4

Die Rechte der Frauen
Häusliche Gewalt und Vergewaltigungen sind ein großes gesellschaftliches Problem, das weite Teile der Bevölkerung betrifft. Verbrechen um der Ehre willen sind im Libanon ungesetzlich, werden jedoch vor Gericht milde geahndet.
Rein theoretisch dürfen Frauen zwar jeden gewünschten Beruf ergreifen, doch auf Grund des starken gesellschaftlichen Druckes geschieht dies nur selten. Viele andere Gesetze im Libanon basieren auf islamischem Recht und diskriminieren Frauen und Kinder.

Die Rechte der Arbeiter
Zwangsarbeit ist nicht verboten, und viele ausländische Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor sowie Frauen und Kinder werden gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen. Kinderarbeit ist weit verbreitet. Doch die Kinder leiden noch auf andere Weise unter dem libanesischen Gesetz: Kindesmissbrauch, Kindesentführungen und der Handel mit Kindern, den Adoptionsagenturen betreiben, sind an der Tagesordnung und werden von der Regierung ignoriert.
Die Behandlung von Minderheiten
Die Religionsfreiheit wird weitgehend respektiert, doch es gibt auch gesetzlich verankerte Diskriminierungen: So dürfen zum Beispiel manche Regierungsstellen nur von Angehörigen bestimmter muslimischer Glaubensrichtungen besetzt werden. Die palästinensischen Flüchtlinge im Libanon haben keinerlei Rechte und erhalten auch nicht die Staatsbürgerschaft.

Syrien
Rein theoretisch ist Syrien eine parlamentarische Demokratie, deren Politiker durch direkte Wahlen berufen werden; praktisch liegt jedoch alle staatliche Macht allein beim Präsidenten Bashar Al-Asad. Als der Vater des gegenwärtigen Präsidenten, Hafez Al-Asad, 1999 starb, bewarb Bashar sich um den Posten, ohne auf Widerstand zu stoßen; folglich wurde die vom Gesetz für das Präsidentenamt vorgesehene Altersgrenze von 40 auf 34 Jahre - das Alter Bashars - herabgesetzt. Wegen eines Kriegsnotstandsgesetzes, das seit 1963 in Kraft ist, operieren allmächtige Sicherheitskräfte und Milizen unabhängig voneinander und ungehindert von der Regierung im Land. Die Menschenrechte wurden von der Regierung deutlich beschnitten und werden von den Sicherheitskräften immer wieder missachtet.

Gesetzliche Rechte
Infolge der weit reichenden Befugnisse der Sicherheitskräfte werden die gesetzlichen Rechte der syrischen Bürger kaum respektiert. Willkürliche Verhaftungen, Folterungen und das Verschwinden von Häftlingen sind an der Tagesordnung. Syrische, libanesische und jordanische politische Gefangene wurden von der Regierung lange Zeit vollständig isoliert gehalten, ebenso vermisste israelische Soldaten, die den Syrern und der von Syrien unterstützten Terrororganisation Hisbollah in die Hände fielen. Von manchen Gefangenen hat man seit 20 Jahren nichts mehr gehört.
Rede- und Pressefreit sind gesetzlich verankert, aber stark eingeschränkt. Die Verbreitung so genannter "Falschinformationen", die sich gegen die "Ziele der Revolution" richten, kann mit langen Gefängnisstrafen belegt werden. Sämtliche Presseorgane sind in der Hand der Regierung und werden streng kontrolliert.
Die Freiheit zur Gründung von Vereinigungen ist von der Regierung stark eingeschränkt; eine Versammlungsfreiheit gibt es nicht.

Die Rechte der Frauen
Es gibt häusliche Gewalt in Syrien, doch über ihr Ausmaß ist nichts bekannt. Vergewaltigung in der Ehe ist nicht verboten, Verbrechen um der Ehre willen kommen vor. Viele Finanzregelungen, zum Beispiel das Erbrecht und die Sozialgesetzgebung, diskriminieren Frauen. Die Strafe für Ehebruch ist für Frauen doppelt so hoch wie für Männer. Die Frauen dürfen ohne Erlaubnis ihres Mannes das Land nicht verlassen. Sie sind zwar in allen Berufen vertreten, aber in den meisten stark unterrepräsentiert.

Die Rechte der Arbeiter
Kinderarbeit ist, obwohl gesetzlich verboten, weit verbreitet. Die Rechte auf Gewerkschaftsbildung und Tarifverhandlungen sind eingeschränkt.
Die Behandlung von Minderheiten
Die Religionsfreiheit wird in Syrien weitgehend respektiert, mit zwei Ausnahmen: Juden sind von sämtlichen Regierungsposten ausgeschlossen und viele Grundrechte sind ihnen verwehrt; und ultra-orthodoxe islamische Gruppierungen sind wegen der zahlreichen islamischen Terrorgruppen, die die Regierung bekämpfen, häufig Zielscheibe von Anfeindungen und Diskriminierungen.
Die Kurden werden in Syrien systematisch unterdrückt. Ihnen wird die Staatsbürgerschaft vorenthalten, sie haben kaum Rechte und ihre Sprache und Kultur darf an den Schulen nicht gelehrt werden.

Irak
Die Verfassung des Irak sichert der sozialistischen arabischen Baath-Partei, die von Saddam Hussein und seinen Verwandten geführt wird, die Herrschaft. Hussein versucht, seine Position durch Berufung auf ein "Referendum" vom Oktober 1995 zu legalisieren, bei dem er 99,9 Prozent der Stimmen erhielt. Bei dieser Wahl gab es jedoch weder geheime Abstimmungen noch Gegenkandidaten, und irakische Bürger sagten denn auch aus, dass sie Angst vor Repressalien hatten, wenn sie eine abweichende Stimme abgaben. Berichte über den Umgang mit den Menschenrechten im Irak zeigen, dass diese Angst keineswegs unbegründet war - die irakische Regierung begeht immer wieder schwere Menschenrechtsverletzungen. Sie gehen vor allem auf das Konto der verschiedenen Milizen, die relativ frei im Staat schalten und walten. Diese Milizen sind auch für die Atmosphäre der Angst und Unterdrückung verantwortlich, die im ganzen Land herrscht.
Gesetzliche Rechte


Das Vorgehen der irakischen Staatspolizei spottet jeder Beschreibung. Irakische Bürger können zum Beispiel für Vergehen wie Opposition gegen die Regierung, regierungskritische Äußerungen oder Prostitution verhaftet und hingerichtet werden. Im Zuge eines Systems von "Gefängnissäuberungen", das der Überbelegung der Gefängnisse abhelfen soll, werden regelmäßig Massentötungen von Kleinkriminellen vorgenommen. Persönlichkeiten des politischen oder religiösen Lebens, die Saddam oder andere hochrangige Irakis als Bedrohung ansehen, werden ohne Rücksicht und ohne vorherige Anklageerhebung hingerichtet. Und wenn doch einmal jemand eines konkreten Verbrechens angeklagt wird, so erhält er nur selten eine ordentliche Gerichtsverhandlung, da jede richterliche Entscheidung vom Präsidenten aufgehoben werden kann; manchmal kommt es aber auch gar nicht erst zum Prozess. Folterungen werden in irakischen Gefängnissen systematisch eingesetzt, die Haftbedingungen sind unhygienisch und völlig veraltet.
Die Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit werden zwar nach offizieller Lesart von der Regierung respektiert, in der Praxis sind sie jedoch stark eingeschränkt. Die im Land erscheinenden Zeitungen sind sämtlich regierungseigen und werden als Propagandaorgane genutzt. Jede regierungskritische Äußerung wird schwer bestraft und es kann vorkommen, dass Bürger, die sich zu friedlichen Zwecken versammeln, Repressalien ausgesetzt oder sogar von Regierungsmilizen auseinandergesprengt werden.
Dem Irak wurden immer wieder schwere Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Die im iranisch-irakischen Krieg von 1980 bis 1988 und während des Golfkriegs von 1991 begangenen Gräueltaten gehören nicht nur der Vergangenheit an; bei den Zusammenstößen zwischen den irakischen Streitkräften und der kurdischen Armee, die den Norden des Irak kontrolliert, werden immer wieder Zivilisten beschossen und Gebiete, die von der Zivilbevölkerung genutzt werden, vermint. Die UN-Inspektoren, die die militärischen Einrichtungen und die Labors zum Bau chemischer Waffen überprüfen sollten, wurden 1997 aus dem Land gewiesen.

Die Rechte der Frauen
Im Irak sind Frauen häuslicher Gewalt ausgesetzt, doch es gibt keine Statistiken über ihre Häufigkeit. Verbrechen um der Ehre willen sind nach irakischem Gesetz nicht strafbar; Prostitution hingegen wird häufig mit Enthauptung bestraft. Zwar werden die Rechte der Frauen am Arbeitsplatz durch viele Gesetze geschützt, doch es ist schwer auszumachen, wie erfolgreich die angestrebte Gleichstellung durchgesetzt wurde.

Die Rechte der Arbeiter
Die Arbeitnehmer haben im Irak praktisch keinerlei Rechte. Gewerkschaften sind verboten. Zwangsarbeit ist theoretisch zwar ebenfalls illegal, doch das Nichterscheinen am Arbeitsplatz kann Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Kinderarbeit ist, obwohl verboten, nichts Ungewöhnliches.

Die Behandlung von Minderheiten
Auf dem Papier herrscht im Irak Religionsfreiheit, die von der Regierung jedoch nicht respektiert wird. Die Mehrheit der Bevölkerung besteht aus Schiiten, doch die Minderheit der Sunna-Anhänger hat die Macht in der Baath-Partei, deshalb sind die geistlichen und weltlichen Führer der Schiiten häufig Repressalien ausgesetzt; viele fallen auch Mordanschlägen zum Opfer. Die verschwindend kleine christliche Gemeinschaft wird schikaniert.

Die Kurden, die den Norden des Irak kontrollieren, werden streng unterdrückt. Sie dürfen nicht im irakischen Kernland leben und sind den Übergriffen des irakischen Militärs ausgesetzt; dazu gehören Folterungen, Massenhinrichtungen und Angriffe auf zivile Zentren mit chemischen Waffen.

Ägypten
Seiner Verfassung nach ist Ägypten eine Sozialdemokratie, in der der Islam Staatsreligion ist. Der Präsident und seine nationaldemokratische Partei beherrschen jedoch die politische Szene so weitgehend, dass die Bürger praktisch keine Möglichkeit haben, Einfluss auf die Regierung zu nehmen. Seit 1981 sind Notstandsgesetze in Kraft, mit deren Hilfe die Regierung viele der Rechte umgehen kann, die die ägyptischen Bürger nach der Verfassung besitzen.

Gesetzliche Rechte
Rede- und Pressefreiheit sind verfassungsmäßig garantiert, dürfen in der Praxis jedoch meistens nicht ausgeübt werden. Die Regierung besitzt und kontrolliert die drei größten Zeitungen und hat das Monopol auf Druckerzeugnisse und deren Verteilung. Aus diesem Grund wird sie in der Presse nur sehr selten kritisiert, zumal die Auflagenzahl und Verbreitung der Zeitungen der Oppositionsparteien stark begrenzt ist. Wissenschaftler und Politiker, die Kritik an der Regierung üben, werden häufig wegen Verleumdung oder "Verbreitung von Falschinformationen über Ägypten" unter Anklage gestellt und inhaftiert. Die Versammlungsfreiheit ist ebenfalls stark eingeschränkt.
Physische oder psychische Folterungen sind zwar offiziell ungesetzlich, aber nichtsdestoweniger weit verbreitet; Berichten zufolge starben im Jahr 2000 mindestens acht Gefangene infolge von Folterungen. Die Haftbedingungen sind erbärmlich. Die ägyptische Polizei nimmt immer wieder willkürliche Verhaftungen vor, und die Häftlinge werden häufig lange Zeit ohne Anklageerhebung, Prozess oder Rechtsbeistand festgehalten.

Die Rechte der Frauen
Häusliche Gewalt ist in Ägypten ein ernstes gesellschaftliches Problem. Einem Bericht zufolge wird eine von drei verheirateten Frauen von ihrem Ehemann geschlagen. Vergewaltigung in der Ehe ist legal. Die Beschneidung der Frau ist keineswegs gänzlich abgeschafft; die Mehrheit der Frauen unterzieht sich nach wie vor dieser Prozedur. In der Geschäftswelt wird den Frauen vom Gesetz her zwar gleicher Lohn für gleiche Arbeit garantiert, doch es gibt starke gesellschaftliche Widerstände gegen die Erwerbstätigkeit der Frau. Viele Gesetze, vor allem die Erbschaftsgesetze, begünstigen die Männer, und wenn ein Mann eine Frau umbringt, weil sie Schande über die Familie gebracht hat, wird er wesentlich leichter bestraft als eine Frau, die unter den gleichen Umständen einen Mann tötet.

Die Rechte der Arbeiter
Das ägyptische Arbeitsrecht benachteiligt Gewerkschaftsmitglieder; Streiks sind ungesetzlich und können mit Gefängnis bestraft werden. Zahlreiche von der Regierung erlassene Verordnungen für die die Arbeitswelt, wie zum Beispiel die Festlegung von Minimallöhnen und Arbeitszeitbeschränkungen, werden nicht umgesetzt. Kinderarbeit war früher ein Problem in Ägypten, doch in diesem Punkt hat sich in letzter Zeit vieles gebessert.

Die Behandlung von Minderheiten
Ägypten garantiert Religionsfreiheit, und die jüdischen und christlichen Glaubensgemeinschaften werden im Allgemeinen gut behandelt. Dennoch berichtet die christliche Minderheit immer wieder von Diskriminierungen und manchmal sogar von Zwangsbekehrungen zum Islam. Die Mitglieder des Baha'i-Glaubens dürfen ihren Glauben in Ägypten nicht praktizieren und haben nicht einmal das Wohnrecht im Land.


1 Daniel Pipes: In the Path of God: Islam and Political Power; NY: Basic Books 1983; S. 177.
2 Amerikanisches Außenministerium, Berichte über Menschenrechtsverletzungen, 1999.
3 Al-Quds Al-Arabi (London), 4. Dezember 1999.
4 CNN, 16. August 2001.